Die Gewässer der Urlaubsregion Pyhrn-Priel sind der Forellenregion zuzuordnen, die Steyr unterhalb des Klauser Stausees ist als obere Äschenregion zu bezeichnen. Leitfisch in den Fließgewässern und im Klauser See ist die Bachforelle, vereinzelt trifft man Regenbogenforellen und Bachsaiblinge an. Häufig sind auch Äschen und Koppen vorhanden, im Klauser See auch die Seeforelle und der Seesaibling, der hier erfolgreich eingebürgert wurde. In einigen Gewässern gibt es auch die Möglichkeit, Karpfen, Hechte und Renken zu fischen. Im Stausee findet übrigens auch der Edelkrebs optimale Lebensbedingungen vor, für den es seit 1999 ein von der Landesregierung bzw. vom Landesfischereiverband unterstütztes Projekt gibt.
Für die Angelfischerei in Oberösterreich ist eine gültige Fischerkarte (Lichtbild-Ausweis) erforderlich. Amtliche Fischerei-Ausweise aus anderen Bundesländern oder Staaten werden anerkannt. Jeder Angler muss im Besitz eines Lizenzbüchleins sein, welches für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt wird. Das Lizenzbücherl ist bei allen Lizenzausgabestellen erhältlich.
Die Fischerei in Oberösterreich ist nach den landesrechtlichen Bestimmungen auszuüben, Änderungen bzw. allfällige Einschränkungen bleiben den Bewirtschaftern der einzelnen Gewässer vorbehalten.Umfangreiche Informationen über die Fischerei in Oberösterreich, gesetzliche Bestimmungen, Angelgewässer, aktuelle Informationen usw. erhältst du bei der Geschäftsstelle des OÖ. Landesfischereiverbandes.
Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das OÖ. Fischereigesetz legt wie folgt fest:
Infos zu den Fischarten und Schonbestimmungen findest du auf der App des Oö. Landesfischereiverbandes “FISCHE OÖ”.
Pluspunkte neben einer wahren Bilderbuchlandschaft sind die hervorragende Wasserqualität und die weitgehend verkehrsfreie Lage.
Die landschaftliche Schönheit mit malerischen Seen und wildromantischen Bach- wie Flussläufen machen den Aufenthalt zum Angeln an diesen Gewässern zu einem beeindruckenden Naturerlebnis.