Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzerklärung

der Austria Ski Veranstaltungsgesellschaft m.b.H., Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck

und der Austria Ski Nordic Veranstaltungsgesellschaft m.b.H. Olympiastraße 10, 6020 Innsbruck

www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at, info@oesv.at

für Veranstaltungen in Österreich.

1. Allgemeines

Die nachfolgenden Bestimmungen regeln den Kartenverkauf und die Bedingungen für den Besuch von durch die oben angeführten Unternehmen (im Folgenden kurz als „Veranstalter“ bezeichnet) in Österreich durchgeführten Veranstaltungen.

Jeder Erwerb einer Eintrittskarte erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser AGB.

Der Kartenerwerber erklärt, dass er sich vor dem Kauf der Eintrittskarte insbesondere über die Websites und Aussendungen des Veranstalters (Website www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at sowie allenfalls verlinkte Informationen) über Zeit, Dauer, Ort, Art und Programm der Veranstaltung sowie Jugendschutzbestimmungen etc informiert hat und die Veranstaltung für seine Zwecke bzw. jene des Besuchers geeignet ist. Wird die Eintrittskarte für einen anderen Besucher erworben, so verpflichtet sich der Kartenerwerber dafür zu sorgen, dass der Karteninhaber und Besucher diese AGB und die Hausordnung (siehe unten) kennt und einhält und die Weisungen des Personals des Veranstalters befolgt. Spätestens mit Verwendung der Eintrittskarte bestätigt der Besucher die Kenntnis dieser AGB und der Hausordnung sowie deren Geltung.

„Veranstaltung“ ist der für den Geltungstag der Eintrittskarte angesetzte Wettbewerb sowie die sonstigen gemäß Kartenkategorie damit zusammenhängenden Aktivitäten.

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen AGB sowie Zusicherungen jeglicher Art bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Vereinbarung, von diesem Formerfordernis abzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In diesem Fall wird anstelle der unwirksamen Bestimmung eine neue Regelung getroffen werden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht oder am nächsten kommt.

2. Richtlinien zum Erwerb von Eintrittskarten

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte akzeptiert der Besucher nachfolgende Bedingungen:

  1. Unverzüglich nach Erhalt der Eintrittskarte hat der Besucher diese auf ihre Richtigkeit (insbesondere im Hinblick auf Veranstaltung, Datum, Ticketzahl und Preis) zu überprüfen. Reklamationen fehlerhafter Eintrittskarten können nur berücksichtigt werden, wenn sie ab Aushändigung (z.B. mit Kartenausdruck bei Onlinebuchung / “print at home“: sog Print@Home-Tickets) längstens innerhalb von drei Werktagen ab Erhalt schriftlich (z.B. per E-Mail) geltend gemacht werden.
  2. Beim Einlass zur Veranstaltung gilt das Prinzip des ersten Zutritts. Das bedeutet, dass bei Vorlage derselben Eintrittskarte jene die gültige ist, die zuerst vorgelegt wird. Daher werden insbesondere Besucher mit Print@Home-Tickets und Mobile Tickets aufgefordert, ihre Eintrittskarten keinen anderen Personen zugänglich zu machen und diese sorgsam zu verwahren, um einen Missbrauch dieser Eintrittskarten durch Dritte ausschließen zu können.
  3. Werden Eintrittskarten in Form von Print@Home-Tickets erworben, hat der Besucher dafür Sorge zu tragen, dass diese in einer Form ausgedruckt werden, die eine Überprüfung des Strich- bzw. QR-Codes bei der Einlasskontrolle zulässt.
  4. In Bezug auf Mobile Tickets empfiehlt der Veranstalter, zusätzlich einen Ausdruck des Tickets mitzubringen. Bei Datenverlust in der Sphäre des Besuchers (etwa aufgrund von Löschung oder Verlust des Mobiltelefons) kann der Veranstalter keine Haftung übernehmen.
  5. Dem Besucher wird kein Rücktrittsrecht eingeräumt. Eine Kartenrückgabe ist daher nicht möglich. Verbraucher werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ihnen auch bei Erwerb der Eintrittskarte im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen (z.B. in einem Online-Shop oder per E-Mail) kein gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht, da es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen handelt (§ 18 Abs 1 Z 10 FAGG).
  6. Bei Kartenverlust erfolgt kein Ersatz.
  7. Veränderungen und Kopien von Eintrittskarten sind untersagt. Veränderte originale Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit. Die Eintrittskarte ist ohne die jeweils vorgesehene Entwertung ungültig. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit, wenn der Zuseher während der Veranstaltung das Veranstaltungsgelände verlässt, sofern der Veranstalter nicht ein Verfahren für ein erneutes Betreten des Veranstaltungsgeländes mit der Eintrittskarte vorgesehen hat (z.B. erneuter Scan der Eintrittskarte, Kennzeichnung mit Stempel oä).
  8. Kommt es zu einer Verschiebung der Veranstaltung, behält die Eintrittskarte ihre Gültigkeit für den festgesetzten Ersatztermin. Eine Verschiebung berechtigt nicht zur Rückgabe der Eintrittskarte. Um die logistische Abwicklung der Veranstaltung bei einer Verschiebung zu gewährleisten, ist der Veranstalter berechtigt, die Kartenkategorie zu ändern, insbesondere auch auf eine niedrigere Kartenkategorie (zB andere Sitzplätze, Tribünen odgl) zu wechseln, wenn an diesem Tag bereits eine andere Veranstaltung stattfindet. In diesem Zusammenhang ist der Veranstalter weiters berechtigt, den Eintritt zu Hospitality-Einrichtungen zu verwehren. Dies berechtigt zu keiner Preisminderung odgl.
  9. Bei Komplettabsage der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung des Kaufpreises, sofern die Absage aus Gründen erfolgt, die nicht in der Sphäre des Veranstalters liegen (z.B. wegen Wetterbedingungen, die eine Durchführung eines sicheren Sportbewerbs nicht zulassen; höherer Gewalt, Terror-Warnungen uä).
  10. Die Weiterveräußerung der Eintrittskarte mit Gewinn oder in Gewinnerzielungsabsicht (insb. auch durch Versteigerungen oder Verlosungen) ist untersagt. Wer entgegen dieser Bestimmung eine Eintrittskarte mit Gewinn oder in Gewinnerzielungsabsicht weiterveräußert, verpflichtet sich schon aufgrund dieser AGB dazu, dem Erwerber der Eintrittskarte den beim Verkauf erzielten Gewinn zurückzuerstatten. Der Erwerber der Eintrittskarte kann diesen Anspruch selbständig auf Grundlage dieser AGB geltend machen (echter Vertrag zugunsten Dritter).
  11. Der Verkauf von mehr als 8 Eintrittskarten (10 Eintrittskarten in Hochfilzen) an eine Person unterliegt der gesonderten Zustimmung des Veranstalters.
  12. Veranstaltungen selbst und deren Erscheinungsbild (insbesondere Lichtbilder, Video- oder Audioaufnahmen der Veranstaltungen), sowie Eintrittskarten zu Veranstaltungen, dürfen ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht zu Zwecken der Werbung, der Promotion, als Bonus, Werbegeschenk oder im Rahmen eines Gewinnspiels, insbesondere auf Sozialen Medien wie Facebook oder Instagram, genutzt bzw. weitergegeben oder angeboten werden.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmungen oder gegen die Hausordnung sowie bei missbräuchlicher Verwendung der Eintrittskarte wird diese ersatzlos entzogen. Im Fall entzogener bzw. ungültiger Eintrittskarten ist der Veranstalter berechtigt, die Eintrittskarte zu sperren und dem jeweiligen Karteninhaber den Zutritt zur Veranstaltung zu verweigern bzw. ihn von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter hat weiters das Recht, die betreffende Person vom zukünftigen Erwerb von Eintrittskarten auszuschließen.

3. Hausordnung des Veranstalters

Durch den Erwerb einer Eintrittskarte unterwirft sich der Besucher den Anordnungen des Veranstalters und der Hausordnung (abrufbar unter www.oesv.at / www.skiaustriaticket.at oder unter allenfalls verlinkten Informationsplattformen): Deren Bestimmungen gelten für jeden Besuch einer Veranstaltung. Der Besucher ist insbesondere auch aus Sicherheitsgründen verpflichtet, sich über diese zu informieren. Spätestens mit Verwendung der Eintrittskarte bestätigt der Besucher die Kenntnis der Hausordnung und ihre Geltung.

Für Zuspätkommende gilt die Einlassregelung der jeweiligen Veranstaltung

4. Ton- und Bildaufzeichnungen

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen vereinzelt Bild-, Tonund Fotoaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. abgebildet bzw aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt. Der Veranstalter ist in diesem Zusammenhang berechtigt, Dritten Werknutzungsrechte an erwähnten Aufnahmen einzuräumen.

Besuchern ist es untersagt, über Internet, Radio, TV oder andere gegenwärtige und/oder zukünftige Medientechnologien, Ton- und/oder Bildmaterial, Beschreibungen, Ergebnisse und/oder Statistiken der Veranstaltung ganz oder teilweise zu übertragen oder andere Personen bei der Durchführung solcher Aktivitäten zu unterstützen. Besucher sind lediglich berechtigt, zum Privatgebrauch Foto-, Film-, Video- oder sonstige Ton- / Bildaufnahmen von Veranstaltungen zu machen. Jegliche gewerbsmäßige Nutzung oder Nutzung zum kommerziellen Gebrauch solcher Aufnahmen ist strikt untersagt.

Der Besucher der Veranstaltung wird dem Veranstalter die Werknutzungsrechte an Bildern oder Videos, die Szenen eines Sportbewerbs zeigen, einräumen, sobald er diese gewerblich nutzt (z.B. monetarisierter YouTube-Channel).

5. Lautstärke

Der Besucher wird besonders darauf hingewiesen, dass bei Veranstaltungen die Lautstärke sehr hoch sein kann und dadurch die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Der Besucher hat selbständig entsprechende Schutzvorkehrungen zu treffen. Dies gilt insbesondere für Kinder, für deren Schutzvorkehrungen die Begleitperson Sorge zu tragen hat, und für gehörempfindliche Personen.

6. Haftung

Der Besuch von Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Für allfällige Schäden ist jegliche Haftung des Veranstalters ausgeschlossen, wenn der Veranstalter nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig vertragliche Pflichten verletzt. Diese Beschränkung gilt nicht für Personenschäden. Eine allfällige Haftung ist jedenfalls auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt und umfasst keine mittelbaren Schäden. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

Unfälle, Schäden und Verletzungen sind dem Veranstalter unverzüglich anzuzeigen.

7. Datenschutzrechtliche Informationen

Ticketing:

Der Vertrieb der Eintrittskarten erfolgt im Regelfall über die Ticketing-Partner des Veranstalters, die den Besucher gesondert über die Verarbeitung ihrer Daten beim Bestellvorgang aufklären werden. Der Veranstalter erhält die in diesem Zuge erhobenen Daten vom Ticketing-Partner nur ausnahmsweise dann zur Verfügung gestellt, wenn dies gemäß Art 6 Datenschutz-Grundverordnung (in der Folge kurz: „DSGVO“) gerechtfertigt ist, also z.B. zur Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen des Veranstalters notwendig ist oder eine Einwilligung des Besuchers dazu vorliegt.

Vertreibt der Veranstalter ausnahmsweise selbst Eintrittskarten für die Veranstaltung, so wird im Rahmen der Bestellung von Eintrittskarten Name, Anschrift und E-Mail- Adresse des Besuchers (in der Folge kurz: „personenbezogene Daten“) erhoben. Diese personenbezogenen Daten werden lediglich zum Zweck der vertraglichen Abwicklung und der Übermittlung der vom Besucher bestellten Eintrittskarten verarbeitet. Diese personenbezogenen Daten werden gemäß Art 6 Abs 1 lit b DSGVO rechtmäßig erhoben, da sie zur Erfüllung des beim Kauf der Eintrittskarten zustande kommenden Vertrags zwischen dem Veranstalter und dem Besucher erforderlich sind. Ohne Zurverfügungstellung dieser personenbezogenen Daten kann daher keine Übermittlung der Eintrittskarten erfolgen. Die Daten werden nach Durchführung der Bestellung und Ablauf bestehender gesetzlicher Aufbewahrungspflichten gelöscht. Die Daten werden bei postalischer Übermittlung der Eintrittskarten an einen Zustellungsdienstleister weitergegeben und ohne vorherige Zustimmung des Besuchers auch nicht für andere Zwecke als zur Vertragserfüllung verwendet.

Bei Bezahlung mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte werden Name, Adresse, EMail- Adresse, Telefonnummer sowie Zahlungsdaten (IBAN, BIC, Kartennummer, Kartenprüfnummer, Ablaufdatum, Referenznummer, Zahlungsbetrag) an die hobex AG, Josef-Brandstätter-Straße 2b, 5020 Salzburg (im Folgenden “Hobex”) ausschließlich zur Abwicklung der Zahlung übermittelt. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung dieser Daten erfolgt nicht. Die Datenübermittlung erfolgt zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO) sowie zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 c DSGVO). Ohne die Übermittlung dieser Daten kann eine Zahlung mittels Bankomatkarte oder Kreditkarte nicht durchgeführt werden. Die Datenschutzerklärung von Hobex finden Sie unter: https://www.hobex.at/fileadmin/user_upload/user_upload/Datenschutzerklaerung_fuer_Zahler.pdf. Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (Master-Card/Visa) erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte SSL- bzw. TLS-Verbindung.

Ton- und Bildaufnahmen:

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass bei den Veranstaltungen für journalistische Zwecke gemäß § 9 DSG Bild- und Tonaufnahmen hergestellt werden, die in weiterer Folge auch verwertet werden (Fernseh- und Radioübertragungen, Foto, Video, Audio etc.). Wird der Besucher während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung auf vom Veranstalter genehmigten Bild-, Ton- und Fotoaufnahmen für Fernsehen, Radio, Internet, Film, Printmedien usw. aufgenommen bzw. aufgezeichnet, erklärt er sich damit einverstanden, dass diese Abbildungen bzw. Aufzeichnungen entschädigungslos, ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung, mittels jedes derzeitigen oder künftigen technischen Verfahrens vom Veranstalter und/oder anderen Berechtigten (z.B. Fernsehsender) gespeichert, ausgewertet und auch für kommerzielle Zwecke verwertet werden können, sofern die Nutzung die persönlichen Interessen des Besuchers nicht ungebührlich verletzt.

Videoüberwachung:

Der Besucher nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter aus Gründen der Sicherheit aller und zur Ahndung von Gesetzesverletzungen oder Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung im gesamten Veranstaltungsgelände eine Videoüberwachung der Zuschauerbereiche durchführen kann. Die Zulässigkeit ergibt sich aus § 12 Abs 3 Z 2 DSG, da die Bildaufnahmen für den vorbeugenden Schutz von Personen oder Sachen an öffentlich zugänglichen Orten, die dem Hausrecht der Veranstalter unterliegen, erforderlich sind. Eine automatische Löschung erfolgt nach 72 Stunden, soweit sie nicht aus konkretem Anlass für die Verwirklichung von Schutz- und Beweissicherungszwecken oder für die Weitergabe an eine zuständige Behörde, ein zuständiges Gericht oder an Sicherheitsbehörden benötigt werden.

Informationen gemäß Art 13 DSGVO:

Der Besucher hat jederzeit das Recht, Auskunft darüber zu verlangen, welche Daten der Veranstalter von ihm verarbeitet (Art 15 DSGVO). Sollten die erfassten Daten un-richtig sein oder werden, kann der Besucher eine Berichtigung der Daten verlangen (Art 16 DSGVO). Bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen kommt dem Besu-cher außerdem ein Recht auf Löschung (Art 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Art 18 f DSGVO) sowie auf Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) zu. Die amtliche Fassung der DSGVO findet sich zur Kenntnisnahme unter folgendem Link: http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32016R0679

Bei Fragen zur Verarbeitung von Daten können sich Besucher gerne an folgende Kontaktadresse wenden: info@oesv.at. Wir kümmern uns gern um Ihr Anliegen!

Sollte ein Besucher der Ansicht sein, dass der Veranstalter bei der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten gegen rechtliche Bestimmungen verstößt, steht es ihm frei, Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde bzw. bei der na-tionalen Aufsichtsbehörde seines Aufenthaltsstaates einzubringen.

8. Gerichtsstand, Recht

Ausschließlicher Gerichtsstand ist für Firmenkunden das sachlich zuständige Gericht in Innsbruck. Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes kommen die gesetzlich vorgesehenen Wahlmöglichkeiten des Gerichtsstands zu. Es findet das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss aller bi- und/oder multilateraler Abkommen betreffend den Kauf beweglicher Sachen, insbesondere unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge betreffend den internationalen Warenkauf (CISG) sowie der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechtsgesetzes (IPRG) und Rom I Anwendung.

Ist der Besucher Verbraucher, wird als außergerichtliche Streitschlichtungsstelle die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (www.verbraucherschlichtung.or.at) tätig. Der Besucher kann bei Streitigkeiten diese Schlichtungsstelle anrufen. Der Verbraucher nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter nicht verpflichtet ist, diese Stelle zur Streitschlichtung einzuschalten oder sich ihr zu unterwerfen, und dass der Veranstalter im Falle einer Streitigkeit erst entscheiden wird, ob einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren zugestimmt wird oder nicht.