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© Foto: Pyhrn-Priel Tourismus GmbH/Florian Lierzer | Blick auf den Gleinkersee bei Regen und die in Wolken gehüllten Berge
Blick auf den Gleinkersee bei Regen und die in Wolken gehüllten Berge.
Blick auf den Gleinkersee bei Regen und die in Wolken gehüllten Berge.

Petri Heil in Pyhrn-Priel

Angeln & Fischen

Steigender Beliebtheit erfreut sich in der Urlaubsregion Pyhrn-Priel das Angeln und Fischen. Und erstaunlich vielfältig ist auch das Angebot. Wer sich diesem Thema verschrieben hat, ist bei den regionalen Spezialisten gut aufgehoben.

Die landschaftliche Schönheit mit malerischen Seen und wildromantischen Bach- wie Flussläufen lassen den Aufenthalt zum Angeln an diesen Gewässern für den Angler zu einem beeindruckenden Naturerlebnis werden.Pluspunkte neben einer wahren Bilderbuchlandschaft sind die hervorragende Wasserqualität und die weitgehend verkehrsfreie Lage.

© Foto: Fürstlich Schaumburg Lippischen Forstverwaltung | Fischer in seinem Boot samt Angel und Fisch in der Hand
Fischer in seinem Boot samt Angel und Fisch in der Hand.

Die Gewässer der Urlaubsregion Pyhrn-Priel sind der Forellenregion zuzuordnen, die Steyr unterhalb des Klauser Stausees ist als obere Äschenregion zu bezeichnen. Leitfisch in den Fließgewässern und im Klauser See ist die Bachforelle, vereinzelt trifft man Regenbogenforellen und Bachsaiblinge an. Häufig sind auch Äschen und Koppen vorhanden, im Klauser See auch die Seeforelle und der Seesaibling, der hier erfolgreich eingebürgert wurde. In einigen Gewässern gibt es auch die Möglichkeit, Karpfen, Hechte und Renken zu fischen. Im Stausee findet übrigens auch der Edelkrebs optimale Lebensbedingungen vor, für den es seit 1999 ein von der Landesregierung bzw. vom Landesfischereiverband unterstütztes Projekt gibt.

Für die Angelfischerei in Oberösterreich ist eine gültige Fischerkarte (Lichtbild-Ausweis) erforderlich. Amtliche Fischerei-Ausweise aus anderen Bundesländern oder Staaten werden anerkannt. Jeder Angler muss im Besitz eines Lizenzbüchleins sein, welches für jedes Kalenderjahr neu ausgestellt wird. Das Lizenzbücherl ist bei allen Lizenzausgabestellen erhältlich.

Die Fischerei in Oberösterreich ist nach den landesrechtlichen Bestimmungen auszuüben, Änderungen bzw. allfällige Einschränkungen bleiben den Bewirtschaftern der einzelnen Gewässer vorbehalten.Umfangreiche Informationen über die Fischerei in Oberösterreich, gesetzliche Bestimmungen, Angelgewässer, aktuelle Informationen usw. erhältst du bei der Geschäftsstelle des OÖ. Landesfischereiverbandes.

Was benötige ich zur Ausübung der Fischerei in Oberösterreich

Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das OÖ. Fischereigesetz legt wie folgt fest:

  • Die Fischerkarte mit Lichtbild (Jahreskarte -JFK)
  • Die Gastfischerkarte
  • Die schriftliche Bewilligung (Lizenz)

Infos zu den Fischarten und Schonbestimmungen findest du auf der App des Oö. Landesfischereiverbandes “FISCHE OÖ”.

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Angel- und Fischmöglichkeiten

Pluspunkte neben einer wahren Bilderbuchlandschaft sind die hervorragende Wasserqualität und die weitgehend verkehrsfreie Lage.

Die landschaftliche Schönheit mit malerischen Seen und wildromantischen Bach- wie Flussläufen machen den Aufenthalt zum Angeln an diesen Gewässern zu einem beeindruckenden Naturerlebnis.

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Wissenswertes über das Angeln und Fischen in der Urlaubsregion Pyhrn-Priel

In den Gewässern der Pyhrn-Priel tummeln sich zahlreiche Fischarten, die Anglerherzen höher schlagen lassen. Zu den beliebtesten zählen:

  • Forellen: Sowohl Bachforellen als auch Regenbogenforellen sind in den zahlreichen Bächen und Seen zu finden.
  • Saiblinge: Diese delikate Fischart ist besonders in den kühleren Gewässern der Region heimisch.
  • Karpfen: In den stehenden Gewässern können Karpfen beachtliche Größen erreichen.

Die Berechtigung zur Ausübung des Fischfanges ist an den Besitz von Fischerlegitimationen gebunden. Das Oö. Fischereigesetz normiert:

* Die Fischerkarte mit Lichtbild
Die Fischerkarte wird ab Vollendung des 12. Lebensjahres bei Nachweis der fischereilichen  Eignung durch den Besuch einer Unterweisung samt erfolgreich abgelegter Fischerprüfung oder einer einschlägigen Berufsausbildung vom Landesfischereiverband ausgestellt. Es darf allerdings auch kein sonstiger Verweigerungsgrund vorliegen.
Anmerkung: Eine in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgestellte gültige amtliche Fischerlegitimation mit Lichtbild wird der Fischerkarte gleichgestellt.

* Die Fischergastkarte
Personen, welche in Oberösterreich keinen Wohnsitz und auch keine Fischerlegitimation haben, können mit einer Fischergastkarte den Fischfang ausüben. Die Fischergastkarte wird vom Obmann des zuständigen Fischereirevieres auf Antrag des Bewirtschafters auf seinen Namen lautend ausgestellt. Die Gültigkeit der Fischergastkarte beträgt 3 Wochen und ist nur gemeinsam mit einem Lichtbildausweis gültig. Fischergäste müssen das 12. Lebensjahr vollendet haben und dürfen in einem Kalenderjahr höchstens zwei Fischergastkarten lösen.

* Die schriftliche Bewilligigung (Lizenz)
Die Lizenz hat jedenfalls
den Namen des Bewirtschafters und des Lizenznehmers,
die Bezeichnung des betreffenden Gewässers und die bewilligten Fangmittel,
den Beginn und das Ende der Gültigkeit der Bewilligung,
und das Datum der Ausstellung und die Unterschrift des Bewirtschafters
zu enthalten.
Die Lizenz ist unter Verwendung des vom Oö. Landesfischereiverband bei den Fischereirevierausschüssen zu beziehenden Formulars (Lizenzbuch) auszustellen und ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

Die Fischerlegitimationen (Fischerkarte/Gastkarte, Lizenzbuch) sind jedenfalls mit sich zu führen, wenn der Fischfang an einem "Fischwasser" ausgeübt wird. 

Die Voraussetzungen, um als "Fischwasser" zu gelten, sind nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch dann jedenfalls anzunehmen, wenn für ein bestimmtes Gewässer Fischereilizenzen ausgegeben werden (so z. B. bei zahlreichen Teichanlagen). Dabei ist es unerheblich, ob das Fischwasser eingefriedet ist und in welcher Höhe Gebühren für den Fischfang eingehoben werden.

Kinder unter 12 Jahren dürfen ab dem 6. Lebensjahr fischen, allerdings nur in Begleitung einer Aufsichtsperson, welche eine Fischerkarte besitzen muss. Diese Kinder brauchen zwar keine Fischerkarte, aber jedenfalls das Lizenzbuch mit der Eintragung der Fischereierlaubnis. Kinder über 12 Jahren brauchen sowohl eine Legitimation (eine Fischerkarte) als auch das Lizenzbuch und können auch allein fischen.

Das Erfordernis der Lizenz (Lizenzbuch) entfällt, wenn der Bewirtschafter des betreffenden Gewässers den Fischfang selbst ausübt oder der Fischfang in unmittelbarer Begleitung des Bewirtschafters ausgeübt wird.

Für weitere Auskünfte stehen die Mitarbeiter des Oö. Landesfischereiverbandes (Tel. 0732/650507, E-Mail: fischerei@lfvooe.at) gerne zur Verfügung.

Die beste Zeit zum Angeln hängt von der gewünschten Fischart ab. Im Allgemeinen sind die Monate Mai bis September die beliebtesten Angelmonate. In dieser Zeit herrschen angenehme Temperaturen und die Fische sind besonders aktiv.

Die erlaubten Angelmethoden sind in den jeweiligen Gewässern unterschiedlich geregelt. Informiere dich vorab über die geltenden Bestimmungen. Übliche Methoden sind Spinnfischen, Fliegenfischen und Grundangeln.

Die benötigte Ausrüstung hängt von der gewählten Angelmethode und der Zielfischart ab. Grundsätzlich benötigst du eine Rute, eine Rolle, eine Schnur, Haken, Blei und Köder.